MIETVERTRAG für Ferienwohnung  am Burbergpark ****

 

VERMIETER: Wilma Siller, Werner-Haberland-Weg 7, 88662 Überlingen, ( 07551/64671 

MIETER:  

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                            bitte vollständige Adresse und Telefonnummer eintragen

Es wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:

01. Der Vermieter überlässt dem Mieter zur ordnungsgemäßer Nutzung:
·     die kompl. eingerichtete Ferienwohnung im Werner-Haberland-Weg 7 (Betrieb-Nr. 7012)
     gemäß Beschreibungen im Hausprospekt bzw. auf der Webseite: www.siller-m.de
·     die Garage in der Langgasse (erreichbar über einen Fuß/Treppenweg)           

02. MIETVEREINBARUNGEN

 

 Anreise

 Abreise

 

 Personen

 

 Mietdauer

 Miete/
Nacht

 MIETE 

 Kurtaxe 

 Gesamt 

ab
15.00 Uhr

bis
10.00 Uhr

über
16 Jahre

unter
16 Jahre

Über-
nachtungen

(€)

(€)

(€) siehe unten

(€)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

03. Die Miete und die Kurtaxe bitten wir spätestens am Vorabend der Abreise zu begleichen. 
      Die Abreise bis spätestens 10.00 Uhr wird eingehalten.
04. Kosten für Heizung, Strom, Wasser, Hand- und Geschirrtücher, Tisch- und Bettwäsche,
      sowie für die Nutzung der Garage, Waschmaschine, Telefon/Internet sind im Mietpreis enthalten.
05. Anmeldung zur Erhebung der Kurtaxe, Ausstellung der Gästekarte
      Der Mieter verpflichtet sich das Anmeldeformular auszufüllen und dem Vermieter zurückzugeben.
      Der Mieter erhält nach Rückgabe der Anmeldung sofort eine Gästekarte ausgehändigt.
      Die Gästekarte berechtigt zur kostenlose Nutzung der Stadtbuslinien.
      Weitergabe der Anmeldung und die Überweisung der Kurtaxe an die Kur- und Touristik
      Überlingen, erfolgt durch den Vermieter.
06.  Stornierung/vorzeitige Abreise

       Kann der Mieter die vereinbarte Mietzeit nicht einhalten, so ist dies dem Vermieter möglichst
       frühzeitig zu melden. Der Mieter bleibt für 90% der vereinbarten Miete haftbar, sofern nicht eine
       anderweitige Vermietung während der vorgesehenen Mietdauer erreichbar ist.
       Der Vermieter bemüht und verpflichtet sich, die nicht in Anspruch genommene Wohnung

       möglichst anderweitig zu vergeben.
    
07. Das Parken am Hausvorplatz ist nicht immer möglich. Das Parken zum Entladen/Beladen des

      PKWs bei der Anreise bzw. bei der Abreise, ist stets sichergestellt. 

08. Das Rauchen ist in der gesamten Wohnung nicht gestattet.
 
09. Das Eigentum der Feriengäste ist nicht versichert.
10. Grundsätzlich ist das Mitbringen von Haustieren nicht erlaubt.  
11. Es wurde zur Kenntnis genommen, dass der Weg von der Stadt/See zur Fewo teilweise 
      bergaufwärts führt. Die Fewo hat keine Seesicht.
12.  Die Nutzungsbedingungen für DSL-Internet/Telefon, gemäß
      www.siller-m.de/Internet.htm,  wurden gelesen, akzeptiert und sind Bestandteil dieses Vertrages.
      Eine beabsichtigte Nutzung des Internets ist auf dem Mietvertrag formlos zu erklären.
 
13. Diesen Vertrag haben beide Teile durch ihre Unterschrift  anerkannt.
 

Überlingen, den        
Ort Datum   Ort/Gast Datum/Gast

Wilma Siller
   
 
 
Name Unterschrift Name/Gast in Druckbuchstaben) Unterschrift/Gast

Kurtaxe 2008 der Stadt Überlingen
Vom 01. Mai. bis 30. September: 1,60 € pro Person und Tag, restliche Zeit:  0,80 € pro Person und Tag: